Leihbedingungen als PDF |
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Bedingungen für Leihgaben aus der Sammlung des Kunstkredits
Berechtigung: Die angekauften Werke stehen den staatlichen Institutionen und Verwaltungen und ihren Angestellten als Leihgaben zur Ausstattung von Büros, öffentlichen Räumen und Gebäuden zur Verfügung.
Depotbesuche: Jeden Donnerstag können Werke aus der Sammlung nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung im Depot des Kunstkredits im Kunstmuseum Basel ausgesucht werden: Tel. 061 206 62 00 oder
E-Mail:
Die Werke werden einmal pro Monat ausgeliefert und gehängt bzw. ins Depot zurückgenommen.
Bedingungen: Der Entleiher/die Entleiherin verpflichtet sich, das Kunstwerk für mindestens 3 Jahre auszuleihen, da die Platzierung mit beträchtlichen Umtrieben verbunden ist. Eine frühzeitige Rückgabe ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Transportkosten gehen dabei zu Lasten des Entleihers/der Entleiherin.
Die Handhabung der Leihgabe (Transport, Platzierung, Auf-, Um- und Abhängen) darf zum Schutz des Kunstwerks und aus versicherungstechnischen Gründen ausschliesslich von Angestellten des Kunstkredits vorgenommen werden.
Die Leihgabe ist mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Es sind bestimmte Standortbedingungen in konservatorischer Hinsicht zu erfüllen. Hierzu zählen: Raumklima, Beleuchtung und Sicherheit, genügend Abstand von Heizung, wärmeabgebenden Geräten (Computer, Drucker, Kopierer, Lampen, Kaffeemaschinen etc.), Möbeln, Büromaterial und Zimmerpflanzen. Die Leihgaben dürfen nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein.
Der Entleiher/die Entleiherin trägt die Verantwortung für die Erhaltung des Werkes. Bei Umzug, Austausch- oder Rückgabewunsch, bei Beschädigungen oder Verlust ist der Kunstkredit oder die in Ihrer Institution zuständige Kontaktperson umgehend zu verständigen. Bei unsorgfältigem Umgang mit der Leihgabe und bei grobfahrlässig verursachten Schäden kann der Entleiher/die Entleiherin für Restaurierungskosten behaftet werden.
Die Leihgabe muss jederzeit für Bestandesaufnahmen und zur Kontrolle der Ausstellungsbedingungen und des Erhaltungszustandes zugänglich sein. Einzelne Kunstwerke können für Beteiligungen an externen Ausstellungen temporär entfernt werden. Der Kunstkredit behält sich auch das Recht einer vorzeitigen Rücknahme der Leihgabe vor.
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