|
Basel-Stadt: Kulturpauschale
Gesuche (höchstmöglicher Betrag Fr. 5000) können fortlaufend schriftlich eingereicht werden.
Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur, Postfach, 4001 Basel
Basel-Stadt: Lotteriefonds
Der Lotteriefonds Basel-Stadt wird vom Sicherheitsdepartement verwaltet. Die Beträge werden von der Regierung gesprochen. Gesuche können fortlaufend eingereicht werden.
Polizei- und Militärdepartement, Lotteriefonds, Spiegelhof, 4001 Basel
Basel-Stadt/Baselland: Der Fachausschuss Audiovision und Multimedia
Gesuche für Beiträge an Produktionsbeiträge an Film-, Video- und Fotoprojekte, Beiträge an die Ausarbeitung von Drehbüchern oder für Recherchen, Wettbewerbe und Distributionshilfen für den Vertrieb und für Vorführungen regionaler Produktionen können an folgenden Terminen eingereicht werden: 15. Januar, 15. Mai, 15. Oktober.
Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur, Postfach, 4001 Basel
Kanton Basel-Landschaft, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Kulturelles.bl, Amtshausgasse 7, 4410 Liestal, Tel. 061 925 50 67, Fax 061 925 69 30, kulturelles@bksd.bl.ch, www.kulturelles.bl.ch
Basellandschaftliche Kantonalbank
Postfach
4410 Liestal
Tel: 061 925 94 94
E-Mail: info@blkb.ch
Bundesamt für Kultur (BAK), Eidgenössischer Wettbewerb für Kunst
Die Eidgenössische Kunstkommission bildet die Jury des Wettbewerbs. Sie wird im Bereich Architektur von anerkannten Expertinnen und Experten unterstützt. Der Wettbewerb findet in zwei Runden statt. Die ausgewählten Werkeingaben der zweiten Runde werden im Rahmen der Art Basel der Oeffentlichkeit gezeigt und die Preisträger ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind Schweizer Künstlerinnen und Künstler im Bereich visuelle Kunst; Schweizer Architektinnen und Architekten, die sich mit theoretischen und künstlerischen Fragen befassen; Schweizer Kunst- und Architekturvermittlerinnen und -vermittler (Kritik, Kuratieren und Uebersetzen). Als Schweizerin oder Schweizer gelten auch Personen, die sich seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, oder mit einer Person schweizerischer Nationalität verheiratet sind. Altersgrenze 40 Jahre. Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die bereits dreimal einen Preis erhalten haben, bereits sieben Mal am Wettbewerb teilgenommen haben, gleichzeitig am Wettbewerb für Design (BAK) teilnehmen. Einsendeschluss 31. Januar. Anmeldeformular jeweils ab Oktober als pdf auf der Webseite abrufbar.
Bundesamt für Kultur, Sektion Kunst und Design, Eidgenössischer Wettbewerb für Kunst
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Tel. 031 322 92 83
swissart@bak.admin.ch
www.bak.admin.ch
Bundesamt für Kultur (BAK), Kulturfonds
Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung Kunstschaffender in finanziell schwierigen Situationen. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. (Ehem. Pro Arte und Gleyre-Stiftung). Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfristige künstlerische Recherchen und Projekte. Die Höhe der Zuwendungen beträgt zwischen 1'000 und 10'000 Franken (Stand 2004). Kunstschaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es können keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Einsendeschluss für Gesuche ist der 15. Oktober. Das Anmeldeformular kann jeweils ab Juli vom Internet heruntergeladen werden. Die Gesuche werden der Kommission des Kulturfonds zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Bundesamt für Kultur (BAK), Dienst Kunst, Kulturfonds
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Tel. 031 322 92 83
swissart@bak.admin.ch
www.bak.admin.ch
Internationales Austausch- und Atelierprogramm Region Basel (iaab)
1986 von der Christoph Merian Stiftung (siehe separat erfasste Adresse) gegründetes Austauschprogramm. Im Rahmen von iaab erhalten von einer Jury ausgewählte Kunstschaffende aus der Region Basel die Möglichkeit zu einem mehrmonatigen Werkaufenthalt im Ausland. Im Austausch kommen Künstlerinnen und Künstler aus dem Ausland in die sechs iaab-Ateliers in der Region Basel, wo sie unentgeltlich wohnen und arbeiten können und von iaab betreut werden. Das Austauschprogramm iaab ermöglicht Kontakte und Begegnungen zwischen Kunstschaffenden verschiedener Länder und Kulturen. Gezielt werden Kontakte zu Ländern mit nicht westlich geprägtem Kunstverständnis gepflegt. Zielgruppe: Kunstschaffende aus der Region Basel und Südbaden (Deutschland). Finanzielle Beiträge werden nur im Zusammenhang mit der Zuteilung eines Ateliers gewährt. Bewerbung jährlich im Frühsommer.
Die Ausschreibung und die Austauschorte werden jedes Jahr im Mai publiziert; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden von einer Jury ausgewählt. Weitere Informationen sind im Internet unter www.iaab.ch zu finden. Internationales Austausch- und Atelierprogramm Region Basel (iaab)
St. Alban-Vorstadt 5
4002 Basel
Tel. 061 226 33 28
Fax 061 226 33 45
iaab@merianstiftung.ch
www.iaab.ch
Kaskadenkondensator, Werkraum Warteck pp, Gästeatelier
Der Werkraum Warteck bietet seit 1996 auswärtigen Kunstschaffenden aller Sparten die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum im Gästeatelier WWpp in Basel zu wohnen und zu wirken. Die Gäste sind eingeladen, an den Prozessen innerhalb des gesamten Werkraum-Projekts teilzunehmen, wobei die Möglichkeit der konzentrierten und ungestörten Arbeitens stets durch den geschlossenen Raum des Ateliers gewährleistet bleibt. Kostenlose Benutzung des Werkraumes für zwei bis drei Monate. Der Kaskadenkondensator betreut das Gästeatelier und lädt die Künstlerinnen und Künstler ein, ihre Arbeit während des Aufenthaltes vor Ort im Atelier zu zeigen. Das Atelier befindet sich im Werkraum Warteck pp (ehemalige Brauerei Warteck), Nähe Wettsteinplatz und Rhein, 10 Gehminuten vom Stadtzentrum.
Kaskadenkondensator, Werkraum Warteck pp, Gästeatelier, Burgweg 15, 4058 Basel, Tel. 061 693 38 37, Fax 061 683 81 61, info@kasko.ch, www.kasko.ch
Migros Basel
Unterstützung von kulturellen, sozialen und wirtschaftspolitischen Projekten mit Bezug zur Region Basel. Kulturelle Projekte mit nationalem Charakter werden von der Direktion Kultur und Soziales des Migros-Genossenschafts-Bundes in Zürich ausgewertet. Teil des Migros-Kulturprozents. Schwerpunkte: Vergünstigte kulturelle Veranstaltungen für Genossenschaftsmitglieder, Jugendförderung. Förderungsart: Projektbeiträge, Veranstaltungsbeiträge - keine Defizitgarantien. Zielgruppe: Vereine, Veranstalter und Institutionen - keine Einzelpersonen. Keine baulichen Investitionen, keine Gesuche aus dem Ausland. Rechtzeitige Anfrage erwünscht. Den schriftlichen Gesuchen immer Projektbeschrieb und Budget beilegen - bitte keine telefonischen Anfragen.
Genossenschaft Migros Basel, PR + Kultur
Herr Peter Küng
Postfach
4002 Basel
Tel. 061 415 56 65
Fax 061 415 56 68
kulturprozent@migrosbasel.ch
Patronagefonds für junge Schweizer Künstler
Förderung der Ausbildung von jungen Schweizer Künstlerinnen und Künstlern, die Talent und Befähigung für eine künstlerische Laufbahn zeigen, zum Beispiel durch einen Aufenthalt in der Cité internationale des Arts in Paris, wo ein Atelier zur Verfügung gestellt wird. Werkbeiträge und Atelier. Zielgruppe: Schweizer Künstlerinnen und Künstler, die jünger sind als 40 Jahre. Bewerbungen mit Dokumentationen können jederzeit eingereicht werden.
Basler Kunstverein
Klostergasse 5
4051 Basel
Tel. 061 206 99 00
Fax 061 206 99 19
info@kunsthallebasel.ch
Sarasin Bank & Cie AG
Bank Sarasin & Cie AG
Elisabethenstrasse 62
Postfach
4002 Basel
Tel. 061 277 77 77
Stiftung: Albert Friedrich His
Die Stiftung ermöglicht jungen, talentierten Malerinnen und Malern, Bildhauerinnen und Bildhauern, Architektinnen und Architekten aus Basel einen Studienaufenthalt in Italien, zum Beispiel im Istituto Svizzero in Rom.
Vorausetzung ist das Basler Bürgerrecht oder Wohnort in Basel. Bewerbungen mit Dokumentationen Ende Januar für Projekte des laufenden Jahres.
Basler Kunstverein, Albert Friedrich His-Stiftung, Klostergasse 5, 4051 Basel , Tel. 061 206 99 00 Fax 061 206 99 19, info@kunsthallebasel.ch
Stiftung: Alfred Richterich
Die 1990 gegründete Stiftung fördert mittels einmaligen Unterstützungsbeiträgen kulturelle, karitative und ökologische Bestrebungen. Seit 2004 trägt die Stiftung auch die kulturellen Aktivitäten und Einrichtungen auf der Furka (Furkablick und Furka Passhöhe). Die Stiftung vergibt grundsätzlich keine Ausbildungsbeiträge und keine Beiträge an CD-Produktionen. Gesuche mit Projektbeschreibung, Budget und Finanzierungsplan sind schriftlich einzureichen. Der Entscheid wird in der Regel innerhalb von drei Monaten mitgeteilt.
Alfred Richterich Stiftung, Postfach 78, 6047 Kastanienbaum
Stiftung: Eduard Bick
Ermöglichung von vorübergehendem oder festem Aufenthalt für in erster Linie bedürftige Künstlerinnen und Künstler. Wohn- und Arbeitsmöglichkeit im Tessin (S. Abbondio, 6577 Ranzo) für vorübergehenden oder längeren Aufenthalt. Keine Werkbeiträge. Berechtigt sin in erster Linie bedürftige bildende Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland; nach Möglichkeit auch für Schriftstellerinnen und Schriftsteller und Musikerinnen und Musiker. Gesuch mit Brief zur Begründung.
Eduard Bick-Stiftung, Herr Peter Möhl, Irisweg 10, 8700 Küsnacht , Tel. 044 462 10 30 / 044 980 19 49 , Fax 044 462 16 10, moehl@pmoehl.ch
Stiftung: Esther Matossi
Förderung des Kunstschaffens in der Schweiz lebender bildender Künstlerinnen die das 40. Altersjahr vollendet haben, durch Gewährung von Werkbeiträgen. Die Bewerberinnen müssen ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Schweiz haben. Die Werkbeiträge werden in dreijährigem Rhythmus vergeben. Die Anmelde-Unterlagen für einen Werkbeitrag können nur auf die jeweilige Ausschreibung hin angefordert werden. Solche Ausschreibungen erscheinen jeweils in der einschlägigen Fachpresse sowie in der Tagespresse.
Esther Matossi-Stiftung Zürich, Verena Schilling (Kultursekretärin), Mühlegasse 12, 8001 Zürich, Tel. 01 262 37 94, verena.schilling@bluewin.ch
Stiftung: Fondation Néstle pour l`Art
Dem langjährigen Engagement der Nestlé AG für die Kunst wurde im Jahr 1991 mit der Gründung der Fondation Nestlé pour l'Art anlässlich ihres 125jährigen Jubiläums auf äusserst prägnante Weise Ausdruck gegeben. Der Zweck der Stiftung besteht in der Unterstützung, Förderung und Verbreitung qualitativ hochstehender und innovativer zeitgenössischer Kunstprojekte in der Schweiz und, wenn es darum geht internationale Kontakte zu fördern, im Ausland.Die Förderung umfasst die bildende Kunst, die Musik, das Theater sowie verwandte Gebiete. Die Stiftung unterstützt auch Aktivitäten, die wegen ihres interdisziplinären Charakters nicht zum traditionellen Programm einer spezifischen kulturellen Institution gehören.Die in einfacher Ausführung redigierten Anträge um Unterstützung müssen auf dem Postweg zugestellt werden. Per Internet übermittelte Anfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Das Dossier sollte neben den persönlichen Koordinaten des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten : klare und detaillierte Beschreibung von Konzept, Inhalt und Ziel des betreffenden künstlerischen Projekts, begleitet von den entsprechenden Unterlagen (Skizzen, Pläne, Modelle, Fotografien, Videobänder, Musikeinspielungen, Texte, Partituren, usw.); biographische und bibliographische Angaben zu den am Projekt beteiligten Personen; Liste der wichtigsten bisherigen künstlerischen Aktivitäten oder der Einzel- und Gruppenausstellungen; Presseausschnitte, Medienkommentare und sonstige Würdigungen; detailliertes Budget und Finanzplan.Falls das zugestellte Material Originale enthält, werden diese nach der Entscheidung des Stiftungsrates an den Antragsteller/die Antragstellerin zurückgesandt. Die Auswahl der Gesuche erfolgt über das ganze Jahr unter Berücksichtigung der Durchführungsdaten. Die Gesuche werden von den im Stiftungsrat einsitzenden Expertinnen und Experten, die von Fall zu Fall weitere Fachleute beiziehen können, auf Grund der eingangs erwähnten Entscheidungskriterien geprüft und kollektiv beurteilt.Die Stiftung behält sich vor, die GesuchstellerInnen zu einem persönlichen Gespräch einzuladen.
FONDATION NESTLE POUR L'ART, Rue Bellefontaine 21003 Lausanne, Tel. 041 21 329 01 73, www.art.fondation.nestle.ch
Stiftung: Fontana-Gränacher
Die Fontana-Gränacher Stiftung wurde nach dem Tod von Annemie Fontana am 25. Oktober 2002 im Frühjahr 2003 im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen. Stipendien sowie Ausstellungen im Atelier von Annemie Fontana in Zumikon (Wengi 8) oder an sonstigen geeigneten Orten im Raum Zürich der geförderten Künstlerinnen, der Werke von Annemie Fontana sowie deren Kunstsammlung.
Die Zielgruppe sind förderungswürdige Künstlerinnen in der Schweiz, die Mitglieder der GSBK/SFFA/SSAA Gesellschaft Schweizerischer Bildender Künstlerinnen sind.Bewerbungen ab Juni bis spätestens 1.September. Vergabe jährlich. Unterlagen mit ausgefülltem Bewerbungsblatt, Dokumentation von Arbeiten der letzten 3 Jahre mit Photomaterial (keine CD Rom) unter Angabe von Ausstellungen, Beteiligungen an Wettbewerben, Lehrtätigkeit (max. 12 A4 Blätter, zusammengefasst in einem 'Mäppchen', keine Ordner), adressierte Rückantwortetikette. Die Jury wird sich erlauben, nach Absprache, Ende September, Anfangs Oktober, Atelierbesuche vorzunehmen.
Fontana-Gränacher Stiftung,Frau Inge Fuchs, Freiestrasse 46, 8032 Zürich, info@fontana-stiftung.ch, www.fontana-stiftung.ch
Stiftung: Jubiläumsstiftung der Schweizerischen Mobiliar
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Wissenschaft, der Künste und anderer kultureller Bestrebungen durch finanzielle Beiträge an Institutionen, Personengruppen und Einzelpersonen, die in der Schweiz auf diesen Gebieten tätig sind. Die Beiträge werden vom Stiftungsrat nach freiem Ermessen gesprochen. Die Beiträge werden einmal jährlich, im Spätherbst gesprochen. Keine Beiträge für Dissertationen, Ausbildungs-, Studien- und Werkbeiträge, d. h. Stipendien bzw. Unterstützungsbeiträge jedwelcher Art. Schriftliches Gesuch erforderlich.
Jubiläumsstiftung der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft, Bundesgasse 35, 3001 Bern, Tel. 031 389 60 23, lise.werz@mobi.ch
Stiftung: Kiefer Hablitzel
Der jährliche Vermögensertrag der Kiefer Hablitzel Stiftung wird in 16 Portionen aufgeteilt und hauptsächlich an urkundlich genannte Institutionen geleitet. Fünf Sechzehntel sind für junge bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Musikerinnen und Musiker bestimmt. In jährlichen Wettbewerben werden den erfolgreichen Kandidaten Beiträge zur Förderung ihrer Ausbildung zugesprochen. Der Kiefer Hablitzel Preis für Musik steht in Verbindung zum Schweizerischen Tonkünstlerverein, welcher die Vorselektion für das Vorspielen vor einer Jury handhabt. Der Kiefer Hablitzel Preis für Kunst wird in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Wettbewerb für Kunst in zwei Runden durchgeführt. Zugelassen sind Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. Musik: Ein in der Schweiz anerkanntes Berufsdiplom. Die Altersgrenze für Instrumentalistinnen und Instrumentalisten und Sängerinnen und Sändern bei 27, für Komponistinnen und Komponisten und Dirigentinnen und Dirigenten bei 30 Jahren. Bildende Künstlerinnen und Künstlern bei 30 Jahren. Der Musikwettbewerb findet jährlich im Februar in Bern statt. Die Ausstellung der jurierten Werke des Kunstwettbewerbes findet jeweils zusammen mit dem Bundesamt für Kultur während der ART, Kunstmesse Basel, auf dem Messegelände statt.
Zölch & Partner, Kiefer Hablitzel Stiftung, Maulbeerstrasse 10, Postfach 8936, 3001 Bern, Tel. 031 386 11 12, Fax 031 386 11 10, office@kieferhablitzel.ch, www.kieferhablitzel.ch
Stiftung: Kulturstiftung Winterthur
Förderbeiträge an Kulturschaffenden zwischen 1000 und 5000 Franken. In der Regel werden keine Beiträge an schulische Projekte (u.a. Maturaarbeiten), Stipendien und Reisespesen ausgerichtet.Die Gesuche um Unterstützung müssen schriftlich eingereicht werden. Der Projektbeschrieb und das Buget in Papierform. Erläuternde Beilagen zum Projekt können in elektronischer Form (DVD, CD-R, Video etc.) gemacht werden.
Kulturstiftung Winterthur, Postfach, 8401 Winterthur, www.kulturstiftung-winterthur.org, info@kulturstiftung-winterthur.org
Stiftung: Paul und Renée Eisen-Picard
Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung begabter junger Künstlerinnen und Künstler, welche jüdischer Herkunft sind und sich im In- oder Ausland zur jüdischen Gemeinschaft bekennen. Ihre Tätigkeit soll ausschliesslich einen gemeinnützigen Charakter haben. Ausbildungsbeiträge, Stipendien, Beiträge an den Lebensunterhalt und €hnliches. Gesuche können schriftlich an oben aufgeführte Adresse eingereicht werden.
Paul und Renée Eisen-Picard Stiftung, c/o Dr. Thomas Burkhardt, Aeschenvorstadt 67, 4010 Basel , Tel. 061 206 45 45, Fax 061 206 45 46, thomas.burckhardt@advokaten.ch
Stiftung: Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia
Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des schweizerischen Bundesstaates zur Förderung der visuellen Künste (Bildende Kunst, Design, Neue Medien, Fotografie, Video, Architektur und Volkskunst), Film, Musik, Literatur- und Geisteswissenschaften, Theater, Tanz, Kultur & Gesellschaft. Ziel ist die Erhaltung und Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes; die Förderung des Kulturaustausches zwischen den Sprachgebieten und Kulturkreisen in der Schweiz und die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland.
Die Stiftung Pro Helvetia kann allgemein Beiträge an die Entwicklung, Darbietung und Verbreitung von kulturellen Projekten und Werken gewähren. Schwergewichtig ist Pro Helvetia im Bereich des aktuellen Kulturschaffens tätig. Zielgruppe: Professionelle Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz oder schweizerischer Nationalität mit Wohnsitz im Ausland. Eine Unterstützung durch eine regionale Instanz (Stadt/Gemeinde, Kanton) bzw. Private wird vorausgesetzt. Keine Finanzierung für: Ausbildungsbeiträge, Projekte und Werke im Rahmen einer Ausbildung (z.B. Dissertation), Aufbau oder Erhalt von Infrastrukturen oder für die Anschaffung von Ausrüstung, Beiträge an Betriebskosten oder wiederkehrende Subventionen. Keine Förderung von Jubiläen, Tourismus- oder Wirtschaftsförderungsprojekte, Vorhaben mit Profitabsichten. Einige Gesuche haben fixe Eingabetermine, andere können jederzeit eingereicht werden. Informationen siehe Website. In allen Fachbereichen gibt es spezielle Gesuchsformulare und Merkblätter, die für die Einreichung von Anträgen verwendet werden müssen. Diese können von der Website heruntergeladen werden.
Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, Hirschengraben 22, Postfach, 8024 Zürich, Tel. 01 267 71 71, Fax 01 267 71 06, info@pro-helvetia.ch, www.pro-helvetia.ch
Stiftung: Sophie und Karl Binding
Aktivitäten im Bereich Umwelt, Soziales, Bildung und Kultur. Förderung beschränkt sich auf das Gebiet der Schweiz. Die Stiftung reserviert die Hälfte ihrer Mittel für eigene Projekte.
Neu ab 2004: "Binding Sélection d 'Artistes": Förderprogramm für die Realisation von Einzelausstellungen in Schweizer Musseen von Schweizer Künstlerinnen und Künstlern (bevorzugt über 40 Jahre). Nähere Informationen siehe Webseite. Die Stiftung nimmt keine Gesuche für Stipendien, wissenschaftliche Forschung, Werkankäufe, Publikationen, Ausstellungen, Filme, CD-Produktionen entgegen. Keine Beiträge an Betriebskosten. Schriftliches Gesuch mit Dokumentation. Die Modalitäten sind auf der Website einsehbar.
Sophie und Karl Binding Stiftung, Rennweg 50, 4020 Basel, Tel. 061 317 12 39, Fax 061 313 12 00, contact@binding-stiftung.ch, www.binding-stiftung.ch
Stiftung: UBS Kulturstiftung
Ziel der UBS Kulturstiftung ist es, den Austausch zwischen Kunstschaffenden und Gesellschaft, die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und insbesondere die Entstehung und Vermittlung des aktuellen Kultur- und Kunstschaffens zu fördern.Dabei unterstützt die UBS Kulturstiftung sowohl professionelle Kunst- und Kulturschaffende mit Schweizer Nationalität oder Wohnsitz in der Schweiz als auch Kulturprojekte mit engem Bezug zur Schweiz sowie Ankäufe bedeutender Objekte durch Museen mit kulturhistorischem oder kunstwissenschaftlichem Profil.
Sparten: Bildende Kunst, Denkmalpflege & Archäologie, Film, Literatur, Musik, Geistes- & Kulturwissenschaften
Ziel: Auf der Grundlage ihrer Zweckbestimmung verfolgt die UBS Kulturstiftung das Ziel einer eigenständigen, die öffentliche und die private Kulturfinanzierung ergänzenden Praxis der Förderung und Unterstützung. Diese berücksichtigt die unterschiedlichen kulturellen Sparten, die verschiedenen Sprachregionen und fördert nicht nur die Bewahrung, sondern insbesondere die Erneuerung des Kulturschaffens. Vor diesem Hintergrund setzt die Stiftung die zur Verfügung stehenden Mittel vor allem dort ein, «wo andere nicht in der Lage sind, das kulturelle und künstlerische Schaffen zu unterstützen» (Statuten UBS Kulturstiftung 1999)
Bildende Kunst: An zeitgenössische Künstler/innen werden persönliche Beiträge an das aktuelle Schaffen gesprochen und Kunstmuseen werden beim Ankauf von Werken mit grosser Bedeutung in Bezug auf künstlerische Qualität, kunsthistorische Relevanz und öffentliches Potenzial unterstützt.
UBS Kulturstiftung
CH - 8098 Zürich
Tel.: 044 – 234 44 06
E-Mail: sh-kulturstiftung@ubs.com
www.ubs.com/stiftungen
Stiftung: Zuger Kulturstiftung Landis & Gyr
Die 1971 gegründete Stiftung fördert Kultur und Wissenschaft. Seit den frühen 90er Jahren ist die Stiftung auch vermehrt in Osteuropa engagiert. Projektbeiträge: Bildende Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater, Soziokulturelles. Atelierstipendien: Bildende Kunst, Fotografie, Literatur, Kulturkritik (Kunst, Musik, Theater, Literatur, Ballett/Tanz, Film, Architektur).
Die Stiftung engagiert sich im regionalen, nationalen und europäischen Kulturaustausch mit Projektbeiträgen in bescheidenem Rahmen. Zudem werden jährlich Atelierstipendien in London, Berlin, Zug, Bukarest und Budapest vergeben (siehe artists-in-residence.ch, separat erfasste Adresse). Freie Wohngelegenheit in stiftungseigenen Häusern bzw. Wohnungen sowie Lebenskostenzuschuss. Aufenthalte für osteuropäische Kulturschaffende und Geisteswissenschafter in Berlin und Zug sowie für Schweizerinnen und Schweizer in Budapest oder Bukarest werden nur auf Berufung vergeben. Die Stiftung vergibt sporadisch und auf eigene Initiative Anerkennungspreise.
Projektbeiträge werdeb nur an professionell tätige Kulturschaffende und Institutionen vergeben. Atelierstipendien an Künstlerinnen und Künstler schweizerischer Nationalität oder seit mind. 3 Jahren in der Schweiz wohnhafte Kulturschaffende anderer Nationalität.
Keine Publikations- und CD-Produktionsbeiträge. Atelierstipendien: Es handelt sich nicht um Nachwuchsförderung. Es wird eine herausragende künstlerische Leistung vorausgesetzt. Projektförderung: Einreichung jederzeit möglich, jedoch mind. 6 Monate vor Durchführung des Projektes Atelierstipendien: Jährliche Ausschreibung in der Presse sowie in Fachmedien im November - Anmeldefrist bis 15. Januar. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine vorherige telefonische Kontaktnahme. Assistentin Gesuchswesen: Frau Ilse de Haan, Assistentin Atelierstipendien: Frau Evelyne Lohm.
Zuger Kulturstiftung Landis & Gyr, Frau Hanna Widrig, Dammstrasse 16, 6301 Zug, Tel. 041 724 23 12 / 724 20 96 (Atelierstipendien), Fax 041 724 53 83
|